I Geltunqsbereich
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers (im folgenden
Vertragspartner genannt) finden nur Anwendung, wenn dies zwischen
Caterer und Vertragspartner vorher schriftlich vereinbart
wurde.
II Leistunqen, Preise, Zahlung
- Der Caterer ist verpflichtet, die vom Vertragspartner
bestellten und vom Caterer zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen
vereinbarten Preise des Caterers zu zahlen. Dies gilt auch für in
Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen
des Caterers an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen
vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt
wurden.
- DIE VEREINBARTEN PREISE VERSTEHEN SICH EXKLUSIVE DER JEWEILIGEN
GESETZLICHEN MEHRWERTSTEUER.
- Rechnungen des Caterers sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar, dies kann erfolgen per Überweisung oder
Bar.
III Rücktritt des Vertraqspartners, Stornokosten,
Rücktrittspauschale
- Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht vom Vertrag
zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen
zwischen dem Vertragspartner und Caterer getroffen wurden, hat der
Caterer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
- Der Caterer hat die Wahl gegenüber dem Vertragspartner statt
einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale
geltend zu machen.
- Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt ab drei
Tagen vor der Veranstaltung 35 % des vertraglich vereinbarten
Betrages für Speisen und Getränken sowie 50 % der Kosten für
Material, Dekoration und Personal.
- Bei einem Rücktritt innerhalb zwei Tagen vor der Veranstaltung
beträgt die Rücktrittspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten
Betrages für Speisen und Getränke, sowie 100 % auf alle anderen
Kosten.
- Ein Rücktritt von längstens einem Tag vor Veranstaltungsbeginn
wird mit 100 % auf die kompletten Kosten in Rechnung gestellt.
- Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich
vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste
Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt.
- Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters gehandhabt.
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IV Änderungen der Teilnehmerzahl
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei
Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die
endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens 4
Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine
sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
- Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist
der Caterer berechtigt die vereinbarten Preise angemessen zu
erhöhen.
- Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet.
V Haftung des Vertragspartners für Schäden an geliehenen
Gegenständen.
- Der Vertragspartner haftet für den Bruch oder Verlust von
geliehenen Gegenständen. Eventuelle Kosten werden an den
Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Vereinbarung
weiterberechnet.
VI Abrechnung für Personal
- Das Personal wird außerhalb der jeweiligen Pauschalen nach dem
tatsächlichen Einsatz bezahlt.
VII Abrechnung für Getränke
- Die Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch
abgerechnet.
VIII Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Vertragspartner sind unwirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
- Druckfehler, Irrtümer in dieser Liste bleiben vorbehalten.
- Mit Ausgabe der neuen Infomappe erlöschen automatisch die in
der vorherigen Ausgabe angegebenen Preise.
Ausgabedatum: Mai 2010 |