Liefern wie gewünscht
Stand: Mai 2010 |
Catering für Canapés, Baguettes, Brötchen, Sandwiches, Fingerfood & Co. im Bereich Rhein-Main
Stand: Mai 2010 |
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen und auch der deutschen Steuergesetzgebung Rechnung tragen und ausdrücklich daraufhin weisen, dass bei Veranstaltungen wie nebenan beschrieben - oder auch Businesslunches, mit der Bereitstellung von Equipment durch unser Haus, die Rechnungen in der Gesamtheit mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 19% MwSt in Rechnung gestellt werden.
Der reduzierte Steuersatz für Lebensmittel greift an dieser Stelle nicht.
Im umsatzsteuerrechtlichen Umgang
nennt man
das Ganze dann
„Imbissgesetz" :-)